Jan Böhmermann und seine Schmähkritik – strafbar?

Der Komödiant Jan Böhmermann hat mit seinem Video über den türkischen Präsidenten Erdogan eine Staatsaffäre ausgelöst. Doch hat er sich juristisch strafbar gemacht? Wegen unrechtmäßigem Copyright-Claim durch das Video zunächst bei Youtube gesperrt. Das ZDF hat aber mittlerweile reagiert und den Claim fallen gelassen..


Bildnachweise im Video:

Jan Böhmermann – Michael Schilling  CC-BY-SA
Erdogan – World Economic Forum  CC-BY-SA 2.0

Christian Ehrig (Extra3) – Frank Schwichtenberg CC-BY-SA 3.0

Das ZDF und Copyfraud

Fast ist es ein bisschen erhellend. Da erklärt man Monate lang Leuten bei gutefrage.net, was Copyfraud ist, und dann wird man erstmals selbst Opfer. Das oben gepostete Video konnte ich heute nicht bei Youtube hochladen, weil es durch einen Copyright-Claim des ZDF gesperrt wurde.

Hintergrund: Ich verwende im Video an drei Stellen Clips aus Böhmermanns Sendung NEO Magazin Royal. Diese sind an den entsprechenden Stellen aber notwendig, und sind Gegenstand meiner Analyse und Interpretation. Damit sind sie rechtlich zulässig.

§ 51 UrhG Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

Hier zeigt sich in Reinkultur, was Overblocking heißt: Das ZDF hat über die Youtube-Content-ID sämtliche Veröffentlichungen von Böhmermanns Video gesperrt. Die Content-ID vergleicht aber lediglich hoch geladene Videos mit den Inhalten in der Youtube -Datenbank von urheberrechtlich geschützten Werken. Sie kann selbstverständlich nicht prüfen, zu welchem Zweck Filmmaterial in einem Video genutzt wird.

Damit werden auch Youtube-Videos, die Filmmaterial durch legale Zitate oder gemäß der amerikanischen Fair use Regelung eingebunden haben, geblockt. Ich habe den Claim natürlich angefochten. Doch nach dem, was Foren und Fachkreise sagen, ist es wohl naiv zu glauben, dass das irgendeine Wirkung hat. Ich frage mich, was Youtuber machen, die keinen eigenen Blog haben, um die Inhalte dann zu veröffentlichen.

Update

Glücklicherweise ist das Video bei Youtube mittlerweile wieder frei geschaltet. Nachdem ich heute morgen folgende Twitter-Konversation mit einem ZDF-Mitarbeiter hatte:

Wenig später wurde der Copyright-Claim auf mein Youtube-Video fallen gelassen. Da muss ich im Nachhinein ein Lob an das ZDF-Team aussprechen. Das ging wirklich schnell. Das erste juristische Argument des ZDF-Twitter-Menschen war zwar zum lachen „Wenn etwas nicht in der Mediathek ist, darf es auch sonst niemand verwenden“. Aber die Rechtsabteilung hat ja dann offenbar eingesehen, dass die Video-Clips einwandfrei durch das Zitatrecht abgedeckt sind. 

 
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Thomas Morus

Thomas Morus (1478-1535) war Autor, Staatsmann und Jurist. Und lehrte als Professor für Jura an der Law-School Lincoln's Inn. Als Autor und Poet schrieb er Prosa und philosophische Abhandlungen. Sein berühmtestes Werk ist die Utopia. In ihr entwirft er eine perfekte Gesellschaft, in der alle Menschen in Frieden leben und sich nach ihren Möglichkeiten entwickeln können. Hinter dem digitalen Thomas Morus steckt Thomas Reeh. Journalist, Online-Redakteur und Blogger.

 

4 Gedanken zu „Jan Böhmermann und seine Schmähkritik – strafbar?

  1. Tolle Arbeit… Auch aus juristischer Sicht ist das eine hervorragende , zugleich aber laienverständliche Zusammenfassung… Das ist genau das, worum sich zumindest einige der Lawblogger bemühen. Meine Glückwünsche…

    1. Vielen, vielen Dank. Ein Lob bedeutet natürlich viel, wenn es von einem so renommierten Rechts-Blogger und Fachbuch-Autor kommt. Wir scheinen in der Tat einige Dinge ähnlich zu sehen und gemeinsame Ziele zu haben. Beispielsweise sehen wir beide das Problem, dass im Zeitalter von Internet und Sozialen Netzwerken einem viel breiteren Personenkreis Rechtskenntnisse vermittelt werden müssen: http://www.rechtzweinull.de/archives/1966-infografik-urheberrecht-checkliste-zum-rechtssicheren-umgang-mit-inhalten-im-internet-und-social-media.html Und wir stimmen wohl ebenfalls überein, dass das nur mit anschaulichen Medien-Formaten (Infografiken, Videos) funktionieren wird. Vielleicht finden wir ja Wege, um zusammen zu arbeiten. Ich könnte in einem späteren Video zum Beispiel mal diese Infografik zu Urheberrecht vorstellen.
      Mfg. Thomas Morus

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