GEMA und Youtube einigen sich – Was müssen Youtuber jetzt beachten?

Jubel und Begeisterung in allen Sozialen Netzwerken: Die GEMA und Youtube haben sich nach etlichen Jahren endlich auf eine Vergütung geeinigt. Videos mit GEMA-Musik werden nicht mehr länger automatisch gesperrt. Heißt das, dass Youtuber ab jetzt beliebig jede Musik verwenden können, die sie wollen? Nein! Nach wie vor gibt es urheberrechtlich viel zu beachten.

Warum wurden Videos überhaupt gesperrt?

Musikstücke sind urheberrechtlich geschützt. Wer Musik ohne Erlaubnis veröffentlicht begeht eine Urheberrechtsverletzung. Das gilt für Plattenfirmen und Radio genauso wie für Podcasts oder Youtube. Wer Musik veröffentlicht, braucht dafür die ausdrückliche Genehmigung aller beteiligten Künstler (Komponist, Liedtexter, Musiker). Und diese Genehmigung lassen sich Musiker natürlich bezahlen. Wurde Musik in Videos bei Youtube verwendet, so wurde bisher keine Genehmigung dafür eingeholt und auch keine Gebühren bezahlt. Das war das Problem.

Wer ist überhaupt die GEMA?

Die GEMA ist ein wirtschaftlicher Verein, in dem die meisten deutschen Komponisten, Textdichter und Verleger organisiert sind. Er vertritt die Rechte der Urheber. Wenn zB. ein Diskothek-Betreiber oder ein Radiosender Musik spielt, dann kann er die Gebühren für alle Lieder zentral an die GEMA entrichten, die die Gelder dann an ihre Mitglieder verteilt.

Was war die Frage im Rechtsstreit?

In Deutschland gibt es das so genannte Host-Provider Privileg. Es besagt, dass Internet-Dienste wie Twitter, Facebook etc. nicht dafür verantwortlich sind, was ihre Nutzer auf ihren Plattformen veröffentlichen. (TMG §10) Wenn also ein Nutzer etwas verbotenes auf Facebook postet, muss Facebook diesen Post erst löschen, wenn er bei Facebook gemeldet wird. Auf dieses Privileg hatte sich bis jetzt auch Youtube berufen.

Youtube sagte: „Wir sind nicht verantwortlich für die Videos auf unserer Plattform. Denn die Videos werden nicht von uns, sondern von unseren Nutzern hoch geladen. Deshalb müssen nicht wir die Gebühren für die Musik-Nutzung an die GEMA bezahlen. Die GEMA muss sich an unsere Nutzer wenden.“

Die GEMA sagte: „Youtube stellt nicht wie Facebook und Twitter nur eine Plattform zur Verfügung. Youtube schaltet vor den Videos Werbung und verdient an den Videos mit. Deshalb ist Youtube nicht nur ein bloßer Host-Provider sondern aktiv verantwortlich für die Inhalte der Videos. Youtube muss die Gebühren für die Musik-Nutzung bezahlen.“

Wer hat Recht?

Die Frage war rechtlich umstritten. Zuletzt gaben Gerichte aber eher Youtube Recht. Das könnte ein Grund für die Einigung sein.

Woher kamen die Sperrtafeln?

Youtube hat über die Youtube-Content-Id die Möglichkeit automatisiert Musik zu erkennen. Wenn die Content-Id Musik in einem Video wieder erkannt hat, das urheberrechtlich geschützt war, wurde das Video gesperrt. Youtube sperrte die Videos aus zwei Gründen: 1. Um seine Nutzer zu schützen: Wenn ein Youtube-Nutzer urheberrechtlich geschützte Musik in seinem Video verwendet, hätte die GEMA den Nutzer abmahnen können. 2. Um sich selbst zu schützen: Sobald Youtube von der Musiknutzung ohne Erlaubnis erfahren hat, waren sie rechtlich gezwungen dagegen vorzugehen.

Warum gab es in anderen Ländern keine Sperrtafeln?

In anderen Ländern hat Youtube sich mit ähnlichen Institutionen wie der GEMA über eine allgemeine Vergütung geeinigt. Auch mit der GEMA bestand bis 2009 ein Vertrag. Die Gebühren, die die GEMA verlangte, waren Youtube schlicht zu hoch. Man konnte sich nicht auf einen gemeinsamen Preis einigen. Welche Beträge die GEMA genau forderte ist nicht öffentlich. Unstrittig verlangte sie jedoch sehr viel höhere Beträge als in anderen Ländern. GEMA-Vertreter Alexander Wolf: „Wir sehen, wie erschreckend niedrig die Einnahmen der Künstler in Ländern wie Großbritannien und Italien aus den Verträgen mit Youtube sind“

Was ist nun passiert?

Die GEMA und Youtube haben sich geeinigt, dass Youtube die Kosten für seine Nutzer übernimmt. Ob grundsätzlich die Nutzer oder Youtube dazu verpflichtet sind die GEMA-Gebühren für die Musik in Videos zu bezahlen, bleibt rechtlich ungeklärt.

Dürfen User nun jede Musik bei Youtube hoch laden?

Nein! Zunächst einmal gilt die Einigung nur für GEMA-Mitglieder. Musik von Musikern, die ihre Lieder nicht bei der GEMA gemeldet haben, dürfen weiterhin nicht in Videos verwendet werden. Zudem ist der Upload von Musik ohne Erlaubnis durch die GEMA nach wie vor eine Urheberrechtsverletzung. Die GEMA wird nur nicht mehr dagegen vorgehen, weil die resultierenden Gebühren ja gezahlt werden.

Schließlich bestehen an Musik nicht nur die Rechte der Urheber sondern auch die der Musik-Verlage (Plattenfirmen). Über die Content-ID können Rechteinhaber, deren Musik ungefragt genutzt wurde, also auch weiterhin Videos sperren. Sie könnten die entsprechenden Youtuber sogar abmahnen, was aber unüblich ist.

Warum nutzen überhaupt so viele Youtuber Musik in ihren Videos, obwohl das verboten ist?

Ich habe lange in Foren, Facebook-Gruppen und bei gutefrage.net Fragen zum Thema Urheberrecht beantwortet. Meiner Erfahrung nach ist der überwiegenden Mehrheit der Internet-Nutzer nicht klar, dass man Musik und Bilder nicht ohne Erlaubnis weiter veröffentlichen darf.

Wie kann ich herausfinden, ob ich ein Lied bei Youtube verwenden darf?

Mit letzter Sicherheit lässt sich das nicht herausfinden. Unter den Musik-Richtlinien bei Youtube kann jeder schauen, ob Musiktitel gegenwärtig von der Youtube-Content gesperrt werden. Youtube übernimmt aber keine Garantie für die Richtigkeit dieser Angaben, und schon gar nicht dafür, dass die Rechteinhaber ihre Einstellungen nicht ändern.

Darf ich Remixe von Musik-Liedern veröffentlichen?

Nein. Weil die Youtube-Content-Id Remixe manchmal nicht erkennt, hat sich der Irrglaube verfestigt, Remixe seien keine Urheberrechtsverletzungen. Ein Kunstwerk zu bearbeiten und danach zu veröffentlichen ist jedoch nach UrhG §23 verboten. Daran ändert sich auch durch den neuen GEMA-Youtube-Vertrag nichts.

Darf ich Cover-Versionen auf Youtube stellen?

Jaein. Die Verwertungsrechte, die die GEMA einräumt, schließen auch Cover-Versionen mit ein. Jedoch nur so lange die Lieder original-getreu gespielt werden. Wird ein Lied sehr stark verändert, so ist das wieder eine Bearbeitung nach §23 UrhG. Wer etwa einen Schlagersong als Heavy-Metal Version spielt, begeht mit Sicherheit eine Urheberrechtsverletzung. Gleiches gilt, wenn man den Text ändert.

Darf ich Songs mit einem Converter von Youtube herunter laden?

Wahrscheinlich ja. Juristen gingen bereits vor der Einigung von GEMA und Youtube davon aus, dass solche Downloads als Privatkopien nach §53 UrhG erlaubt waren. 100% sicher ist das noch nicht, weil es zu diesem Sachverhalt noch nie ein Gerichtsurteil gegeben hat. Die Einigung von GEMA und Youtube verbessert dennoch die Rechtslage für den Downloader. Denn eine Privatkopie kann verboten sein, wenn die Vorlage der Kopie (das youtube-Video) offensichtlich rechtswidrig ist. Was genau offensichtlich rechtswidrig bedeuten soll, war bisher unter Juristen durchaus umstritten. Nachdem die GEMA aber nun die Rechte für so viele bekannte Lieder einräumt, kann man mit gutem Rechte bezweifeln, ob es auf Youtube überhaupt noch offensichtlich rechtswidrige Musik gibt.

Ist die Einigung zu begrüßen?

Ja. Unzählige Internet-Nutzer können nun bei Youtube auf zahllose gesperrte Inhalte zugreifen. Youtuber deren Videos gesperrt wurden, verdienen nun wieder Geld durch Werbeeinnahmen. Und die von der GEMA vertretenen Künstler bekommen nun Geld aus den Gebühren und ihre Musik kann im Internet weiter verbreitet werden, was gut für ihre Bekanntheit und ihre Reputation ist. Die Einigung hat eigentlich nur Gewinner.

Die einzige Kehrseite: Mit den Youtube-Sperr-Tafeln wird das Urheberrecht jetzt aus der öffentlichen Debatte verschwinden, weil es für niemanden mehr konkret störend ist. Damit wird die grundlegende Debatten darüber, ob unser Urheberrecht noch zeitgemäß ist wieder zu einer Spezialisten-Diskussion. Dabei wäre eine öffentliche Debatte über Urheberrechts-Reformen (Abschaffung der GEMA-Vermutung, Recht auf Remix, Fair use Regelung, etc.) dringend notwendig.

 

 

Video: Lizenzen

Nach einer Woche Pause habe ich es  es endlich geschafft: Meine neuen Videos zu „Lizenzen“ im Urheberrecht sind fertig. „Lizenzen kurz erklärt“ habe ich gerade veröffentlicht. Das längere Erklärvideo kommt Morgen. Wenn kein Deutschland-Spiel ist, bekommt es vielleicht etwas mehr Aufmerksamkeit 😉

Edit (13. Juni 2016)

Und hier ist nun das ausführliche Erklärvideo:

Ich habe in den Videos versucht Lizenzen aus einer praktischen Perspektive heraus zu beschreiben. Ich habe mich gefragt: Wie kann ein Youtuber (oder auch ein Blogger oder Podcaster) an Lizenzen für Material kommen? Und welche Probleme stellen sich ihm. Zum Glück kann ich dabei auf meine Erfahrung bei gutefrage.net zurück greifen. Denn weil ich in 6 Monaten schon zahlreiche Fragen zu Urheberrecht beantwortet habe, kenne ich die üblichen Missverständnisse und Fehlinformationen, die die meisten kleinen Youtuber haben und kann entsprechend darauf eingehen.

Erklärvideo und Kurz erklärt

Ich lote immer noch aus, was ich in meinen „Kurz erklärt“ Videos sage, was eher Platz in einem langen Erklärvideo hat und was überhaupt überflüssig ist. Schon die Inhalte in 6-10 Minuten zu erklären ist oftmals nicht leicht. Selbst für die langen Videos muss ich immer sehr viel weg lassen. Bisher handhabe ich es so, dass ich in den kurzen Videos nur kurz die praktischen Folgen der Rechtslage beschreibe. Im langen Video gehe ich dann auf Gesetzesgrundlagen und rechtsdogmatische Konzepte ein. Es ist halt immer hilfreich, wenn man Sachverhalte nicht nur einmal gehört hat, sondern auch wirklich versteht. Im Detail sind da natürlich immer Abwägungen zu treffen.

Fazit

Insgesamt bin ich zufrieden mit den Videos. Ich bin wieder etwas schneller mit der Produktion gewesen als das letzte Mal. So langsam spiele ich mich ein und habe öfter die richtigen Sachen für die richtige Situation schon parat. (Fotos um bestimmte Sachen zu verbildlichen, Musik, Gesetzestexte etc.)

Manche Abläufe dauern aber immer noch ärgerlich lange. Für das lange Video brauchte ich zum Beispiel ein Partybild. Das zu finden hat fast zwei Stunden gedauert. Und perfekt ist es immer noch nicht 🙁

Dafür ging die Tonaufnahme dieses Mal erheblich besser. Die ganze Aufnahme war flüssiger, und ich habe auch den Eindruck, als würde man mir die wachsende Erfahrung beim Einsprechen an der Stimme anhören. Kann aber auch Einbildung sein.

Ich freue mich jedenfalls über jeden View und jede Rückmeldung. Ich bin mit dem Kanal ja immer noch in der experimentier-Phase und versuche noch auszuloten, was gut ankommt und was nicht.

Nach vollendeten Videos kümmere ich mich jetzt erst mal um wirklich wichtige Sachen: Zum Beispiel das Deutschland Spiel heute Abend 😉

 

Neue Videos: Einführung ins Urheberrecht

2 neue Einführungs-Videos über Urheberrecht habe ich für den Youtube-Kanal „Thomas hat Recht“ produziert. Warum 2? Das erkläre ich in diesem Blog-Beitrag.

So. Nach drei Wochen Flaute auf dem Youtube-Kanal, habe ich endlich wieder zwei Videos produziert. Meine „Einführung ins Urheberrecht“ ist seit eben Online. Das Video ist eine ausführliche Einführung, in der ich viele Gesetzesparagraphen vorlese. Für Kenner ist das sicher ermüdend. Und ich weiß, dass auch nicht jeder Einsteiger gleich eine solch geballte Packung Infos haben will. Das Video dient eigentlich für einen Fall, der mir in Facebook-Gruppen, Foren und bei gutefrage.net sehr häufig passiert: Wenn ich die Rechtslage zum Urheberrecht erkläre, glaubt man mir oft nicht. Ich muss dann mühselig Gesetzesparagraphen und Urteile zusammen suchen, um die Leute zu überzeugen. Deswegen jetzt dieses Video. Das sollte die meisten Zweifler zum Schweigen bringen.

Urheberrecht „kurz erklärt“

Ich habe noch ein zweites Video Video zum Urheberrecht produziert. Eine kurze Version dieses Videos für meine neue Reihe: „kurz erklärt“. Das Video wird am Sonntag erscheinen und die Sachverhalte ohne viel Erklärung oder Begründung zusammen fassen. Wer tiefer in die Thematik einsteigen will, kann dann über ein Link die lange Version anschauen.

Ich bin mal gespannt, ob sich es sich bewährt eine lange und eine kurze Version eines Videos zu machen. Ist zwar immer etwas mehr Arbeit. Trifft aber die Anforderungen der verschiedenen Zielgruppen vielleicht besser.

Edit

Das „kurz erklärt“ Video ist jetzt online. Ich bin gespannt auf Rückmeldung.