Kostenlose Bilddatenbanken: Was ist rechtlich zu beachten?

Kostenlose Bilddatenbanken sind für Blogger ein Segen, denn ein Blogartikel ohne Bilder wird es im Jahr 2016 sehr schwer haben Aufmerksamkeit bei den Lesern zu finden: Facebook-Posts mit Bildern haben eine 94% höhere Engagement Rate. Bilder haben einen wesentlichen Einfluss auf SEO. Balthas Seibold konnte bereits 2002 nachweisen, dass Artikel-Teaser mit Bildern auf News-Seiten 3 mal so häufig angeklickt werden. Und wer diese ganzen Statistiken nicht durchlesen will, kann sich einfach fragen: „Wann habe ich selbst das letzte Mal einen Artikel ohne Teaserbild gelesen?“

Bilder sind für Blogger eine Notwendigkeit. An passende Bilder zu kommen kann sich jedoch als schwierig erweisen. Wer nicht gerade selbst Fotograf ist, verfügt oft nicht über das nötige Know-How oder Equipement, um hochwertige Fotos selbst zu erstellen. Je nach Thema des Artikels finden sich passende Motive nicht an jeder Straßenecke. Und schließlich sind gerade für private Blogger auch Zeit und Geld ein entscheidender Faktor. Glücklicherweise gibt es heute Plattformen, auf denen private und professionelle Fotografen und Designer ihre Werke kostenlos anbieten. Ich habe eine Liste von kostenlosen Bilddatenbanken zusammen gestellt. (hier gehts zur Liste) Bevor man kostenlose Bilddatenbanken nutzt, sollte man jedoch ein bisschen über die Rechtslage Bescheid wissen. Deswegen hier einige Erläuterungen:

Lizenzbedingungen

Ein Bild ist wie jedes andere Werk urheberrechtlich geschützt. [Wem das nicht klar ist, der lese bitte hier meine Einführung ins Urheberrecht]. Bilder unterliegen entweder als Lichtbildwerke (§2 UrhG) oder als Lichtbilder (§72 UrhG) dem Urheberrecht. Das bedeutet, dass sie nur mit einer ausdrücklichen Lizenz (=Erlaubnis) des Urhebers oder Rechteinhabers weiter veröffentlicht werden dürfen.(§15, §31 UrhG) Mit dem Upload auf einer Gratis-Bilder Seite räumen Fotografen und Grafiker eine solche Lizenz an die Nachnutzer ein. Es empfiehlt sich jedoch die AGB einer Bilddatenbank-Website genau zu studieren, bevor man Bilder von dort für die eigene Website verwendet.

Wer haftet für Verstöße?

Wer ein Bild auf einer Website oder einem Social Media-Profil hochlädt, und es damit öffentlich zugänglich macht, haftet selbst für alle Rechtsverstöße. Die Bilddatenbanken haften nämlich nicht. Davor schützt sie das Providerprivileg im Telemediengesetz:

§ 10 TMG Speicherung von Informationen

Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern

1.sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder

2.sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

Und auch für Rechtsverstöße, von denen der Blogger selbst nichts wissen konnte, haftet er.

Beispiel: Ein User lädt bei einer Gratis-Bild-Datenbank fremde Fotos von einem anderen Fotografen unberechtigt hoch. Ein Blogger nimmt von dort die Bilder und veröffentlicht sie auf seinem Blog. Der Blogger hat zwar „im guten Glauben“ gehandelt. Dennoch haftet er im Zweifelsfall für den Urheberrechtsverstoß. Er kann den ursprünglichen Uploader allenfalls im Nachhinein in Regress nehmen (sofern er ihn finden kann). Es ist also Vorsicht geboten. Eine 100% rechtliche Sicherheit bei der Verwendung von Fotos garantieren Gratis-Bild-Datenbanken nicht.

Man kann das Risiko einem Bildfälscher in die Falle zu gehen jedoch minimieren, indem man beispielsweise das Profil des Fotografen auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit prüft. (Ist der Urheber ein professioneller Fotograf, dessen Anschrift und Kontaktdaten ich sehen kann. Hat er schon andere Fotos des gleichen Motivs veröffentlicht.) Darüber hinaus kann man das Foto über die Google-image-reverse Suche überprüfen. Ist das gleiche Foto bereits mit anderen Urheber-Angaben an anderer Stelle im Netz veröffentlicht, sollte man die Finger von dem Bild lassen.

Deutsche Rechtslage vs. US-Rechtslage

Die meisten kostenlosen Datenbanken werden von den USA aus betrieben. Bevor man Bildmaterial von dort verwendet, empfiehlt es sich zu prüfen, weshalb diese Bilder dort kostenlos angeboten werden. Einige Sonderregelungen des amerikanischen Copyrights kennt das deutsche Urheberrecht nämlich nicht. US-Künstler dürfen beispielsweise auf ihr Copyright an einem Werk verzichten, womit es automatisch in die Public Domain übergeht. In Deutschland darf ein Urheber nicht auf sein Urheberrecht verzichten. In den USA gehen Werke, die von US-Regierungsangestellten im Rahmen ihres Dienstes angefertigt wurden, automatisch in die Public Domain über. Nach deutschem Urheberrecht sind diese Werke nicht gemeinfrei. Nach amerikanischem Urheberrecht sind Detail-genaue Reproduktionen von zwei-dimensionalen Werken in der Public Domain selbst in der Public Domain (zB. Fotos von klassischen Gemälden). In Deutschland ist das seit einem desaströsen Urteil des LG Berlin nicht mehr so. Schließlich gelten in den USA viele Sonder- und Übergangsregelungen für Werke, die vor 1989 entstanden sind. Oftmals sind diese Werke in der Public Domain, wenn sie nicht korrekt beim Copyright Office angemeldet oder das Copyright nicht verlängert wurde. Auch solche Werke sind in Deutschland nicht gemeinfrei.

Am sichersten ist es daher Bilder von US-Quellen nur zu verwenden, wenn sie unter eindeutigen und nachvollziehbaren Lizenzen wie den Creative Commons Lizenzen oder CC0 stehen.

Creative Commons-Lizenzen

Creative Commons Lizenzen sind ein rechtliches Tool, das Künstlern erlaubt ihre Werke für die Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Wer noch nicht weiß, wie Creative Commons-Lizenzen funktionieren, findet hier einen hervorragenden Einführungsartikel von Thomas Schwenke. Wichtig zu beachten ist: Wer Bilder unter Creative Commons Lizenzen verwendet, der muss auch alle Bedingungen erfüllen, die in der jeweiligen Creative Commons Lizenz vermerkt sind. Das heißt Bilder mit dem Lizenzkürzel ND dürfen nicht verändert werden. SA gekennzeichnete Bilder dürfen bearbeitet nur unter der gleichen Lizenz veröffentlicht werden. Und Bilder mit dem Lizenzkürzel „NC“ (non commercial) dürfen nicht für kommerzielle Projekte benutzt werden.

Ab wann ist ein Projekt kommerziell? Das ist eine im Einzelfall schwierige Frage, der Klaus Graf in diesem Artikel nachgeht.

Bei Verwendung von Creative Commons Lizenzen ist deshalb Vorsicht geboten. Gerade in letzter Zeit häufen sich Fälle von Abmahnungen wegen falsch attributierten Werken unter Creative Commons Lizenz. (Berichte bei irights, Netzpolitik, NexlevelSEO, Rechtsanwalt Markus Kompa) Es gibt aber zum Glück auch eine gute Nachricht. In einem Urteil stellte das OLG Köln vor kurzem fest, dass Werke, die unter Creative Commons-Lizenzen gestellt wurden, keinen wirtschaftlichen Wert mehr haben. Deswegen betrage der Schadenersatz bei der widerrechtlichen Nutzung solcher Bilder auch nur 0 Euro. (Ein Unterlassungsanspruch besteht jedoch trotzdem, weswegen ein Blogger im Ernstfall die Abmahnungs- und/oder Gerichtskosten zu tragen hätte)

Bilder unter Creative Commons Lizenzen dürfen eigentlich nicht in Sozialen Netzwerken wie etwa Facebook/Twitter/Youtube etc. gepostet werden. Denn mit dem Post räumt man dem Netzwerk automatisch bestimmte Recht an den Bildern ein. Die Creative Commons Lizenz gestattet es jedoch nicht, Dritten Recht an den Werken einzuräumen. Ein Gerichtsurteil liegt zu dem Sachverhalt jedoch meines Wissens noch nicht vor.

CC0 Lizenz

Die CC0-Lizenz ermöglicht es Künstlern ihre Werke ohne irgendwelche Beschränkungen zu veröffentlichen. Bilder unter CC0 dürfen ohne Bedingungen von jedem genutzt werden, als wären sie gemeinfrei. CC0 Bilder dürfen nach Meinung von Creative Commons auch problemlos in Sozialen Netzwerken geteilt werden.

Sonstige Rechtsprobleme:

Freie Lizenzen wie CC0 oder die Creative Commons Lizenzen betreffen nur das Urheberrecht und zwar nur das Urheberrecht an den Bildern. Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte räumen kostenlose Bilddatenbanken in der Regel nicht ein. Wenn also erkennbare Personen oder Markenlogos auf den Bildern zu sehen sind, liegt es in der Verantwortung des Bloggers zu prüfen, ob er die Fotos legal verwenden darf. (Hier sind Einführungen zum „Recht am eigenen Bild“ und zum „Markenrecht„.)

Schließlich sollte man noch bedenken, dass viele Fotografen, Grafiker etc. sich selbst nicht gut mit dem Urheberrecht auskennen, und unter Umständen Bilder bei kostenlosen Bilddatenbanken veröffentlichen, an denen sie selbst nicht alle Rechte haben. Wer zum Beispiel eine Collage aus fremden Fotos erstellt, der braucht dafür eine Einwilligung der Fotografen. Wer ein Foto eines anderen Werks (zB. Plakat, Grafik, Statue etc.) veröffentlicht, der braucht hierzu eigentlich die Einwilligung des Künstlers.

Nutzer von kostenlosen Bilddatenbanken sollten also jedes Bild, das sie von dort verwenden, auf rechtliche Probleme prüfen. 

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Thomas Morus

Thomas Morus (1478-1535) war Autor, Staatsmann und Jurist. Und lehrte als Professor für Jura an der Law-School Lincoln's Inn. Als Autor und Poet schrieb er Prosa und philosophische Abhandlungen. Sein berühmtestes Werk ist die Utopia. In ihr entwirft er eine perfekte Gesellschaft, in der alle Menschen in Frieden leben und sich nach ihren Möglichkeiten entwickeln können. Hinter dem digitalen Thomas Morus steckt Thomas Reeh. Journalist, Online-Redakteur und Blogger.

 

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