Es grenzt an Zensur. Weil er bei einer Demonstration aus dem umstrittenen Schmägedicht von Jan Böhmermann zitiert hat, wurde Bruno Kramm der Vorsitzende der Berliner Piratenpartei von der Polizei in Gewahrsam genommen. Die Aktion der Polizei war rechtswidrig.
Verhaftung ab 0.22 im Video.
Es ist schwer zu entscheiden, was mich an dieser Aktion mehr aufregt:
Hier haben staatliche Organe, die eigentlich die Verfassung und Bürgerrechte verteidigen sollen, eine legale und angemeldete Veranstaltung in einer Demonstration verhindert. Ein klarer Einschnitt in §5 GG.
Die rechtliche Argumentation der Polizei ist offensichtlich völlig falsch. Eine Beleidigung und überhaupt ein Äußerungsdelikt durch ein Zitat kann nur vorliegen, wenn der Sprecher sich die zitierte Äußerung zu eigen macht. Kramms Analyse der Böhmermann-Zitat-Stellen ist ein Musterbeispiel für eine Behandlung, die den nötigen Abstand zum analysierten Werk schafft. An mehreren Stellen distanziert sich Kramm ja sogar explizit von dem Gedicht.
Was mich aber an der Geschichte fast am meisten aufregt, ist wie flappsig und selbstverständlich der Polizist hier seine vollkommen falsche Rechtsauffassung darlegt. Die Beamten der Berliner Polizei brauchen offenbar Nachhilfe in Äußerungsrecht… und in Deeskalation.