Und ewig grüßt die Störerhaftung

In der letzten Woche hatte ich in zwei verhalten optimistischen Artikeln, die Fortschritte im Bereich der Störerhaftung beleuchtet. Zu früh, wie sich heraus stellte…

In der letzten Woche gelangte viel Dynamik in die Debatte um die Störerhaftung. Zuerst kündigte die Regierungskoalition ein neues Gesetzgebungsverfahren zur Abschaffung der Störerhaftung für WLAN an. Dann berichteten verschiedene Medien (auch Anwälte und Rechtsblogs) von einem Urteil des Bundesgerichtshofs, dass die Störerhaftung entscheidend einschränke.

Das BGH Urteil

Vor allem Anwalt und Rechts-Youtuber Christian Solmecke hatte fast euphorisch auf das Urteil reagiert:

Ähnlich hatte ich mich auch in meiner Bewertung des Urteils geäußert. Immerhin schien die Formulierung in der Pressemeldung des BGH recht klar:

Den Inhaber eines Internetanschlusses, der volljährigen Mitgliedern seiner Wohngemeinschaft, seinen volljährigen Besuchern oder Gästen einen Zugang zu seinem Internetanschluss ermöglicht, trifft keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht.

Die Störerhaftung für WLAN hatte bis jetzt zur Folge, dass der Anschlussinhaber für Rechtsverstöße haftbar gemacht werden konnte, die andere über seinen Internet-Anschluss begangen haben. War etwa eine Urheberrechtsverletzung über einen Anschluss erfolgt, musste der Inhaber bisher musste der Anschlussinhaber bisher nachweisen, alle Personen, die Zugang zu seinem Internet hatten, ordentlich belehrt zu haben. Wenn diese Verpflichtung nun aufgehoben wäre, würde der Störerhaftung ein schwerer Schlag versetzt. Denn damit würde der Anschlussinhaber praktisch aus der Haftung heraus kommen.

Bevor der vollständige Text eines Urteils inklusive der Begründung nicht vorliegt, sollte man keine allzu weit gehende Schlüsse ziehen. So auch in diesem Fall. Wie Rechtsblogger Thomas Stadler in seinem Blog-Beitrag heraus stellte, hatte die Anschlussinhaberin im konkreten Fall die Urheberrechts-Verletzerin benannt. Ob die grundsätzlichen Ausführungen des BGH auch gültig sind, wenn der Urheberrechtsverletzer nicht bekannt ist (wie in den meisten Fällen) bleibt bis zur Veröffentlichung des gesamten Urteilstextes offen.

Wieder neue Entscheidungen des BGH zum Filesharing

Im übrigen sind die restlichen 5 Filesharing-Fälle, die der BGH zeitgleich entschieden hat, eher ein weiter Rückschritt. Denn die Schadenersatzforderungen und Anwaltskosten wurden extrem nach oben getrieben. Weit über den Bereich hinaus, der eigentlich über den gesetzlich festgelegten Höchststreitwert gegeben ist.

Teilnahme an Internet-Tauschbörsen – und der Streitwert

Die Gesetzesinitiative

Was die Gesetzesinitiative zur Abschaffung der Störerhaftung angeht, so war ich von vornherein skeptisch. Dies bestätigte mir nun die (sehr empfehlenswerte) Episode der #heiseshow zur Störerhaftung. Dort stellte Anwalt Joerg Heidrich (ca. ab min 13.00) fest, dass die Regierungskoalition lediglich vorhabe den Schutz für acess provider nach §10 TMG explizit im Gesetz auf WLAN auszuweiten. Eine eindeutige Verbesserung zum vorherigen Zustand: Denn so wären die Anschlussinhaber immerhin vor strafrechtlicher Haftung und Schadenersatzansprüchen sicher.

Leider geht dieses Gesetzgebungsverfahren genau an der Kern-Argumentation vorbei, mit der der BGH die Störerhaftung als Rechtsprechungsprinzip begründet: §10 TMG gelte nicht für Unterlassungsansprüche. Und eben solche werden durch Abmahungen geltend gemacht.

Die Ereignisse rund um die Störerhaftung in der letzten Woche zeigen leider mal wieder, dass man sich in Deutschland nicht zu früh auf digitalen Fortschritt freuen sollte. 

 
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Thomas Morus

Thomas Morus (1478-1535) war Autor, Staatsmann und Jurist. Und lehrte als Professor für Jura an der Law-School Lincoln's Inn. Als Autor und Poet schrieb er Prosa und philosophische Abhandlungen. Sein berühmtestes Werk ist die Utopia. In ihr entwirft er eine perfekte Gesellschaft, in der alle Menschen in Frieden leben und sich nach ihren Möglichkeiten entwickeln können. Hinter dem digitalen Thomas Morus steckt Thomas Reeh. Journalist, Online-Redakteur und Blogger.

 

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