Der Komödiant Jan Böhmermann hat mit seinem Video über den türkischen Präsidenten Erdogan eine Staatsaffäre ausgelöst. Doch hat er sich juristisch strafbar gemacht? Wegen unrechtmäßigem Copyright-Claim durch das Video zunächst bei Youtube gesperrt. Das ZDF hat aber mittlerweile reagiert und den Claim fallen gelassen..
Bildnachweise im Video:
Jan Böhmermann – Michael Schilling CC-BY-SA
Erdogan – World Economic Forum CC-BY-SA 2.0
Christian Ehrig (Extra3) – Frank Schwichtenberg CC-BY-SA 3.0
Das ZDF und Copyfraud
Fast ist es ein bisschen erhellend. Da erklärt man Monate lang Leuten bei gutefrage.net, was Copyfraud ist, und dann wird man erstmals selbst Opfer. Das oben gepostete Video konnte ich heute nicht bei Youtube hochladen, weil es durch einen Copyright-Claim des ZDF gesperrt wurde.
Hintergrund: Ich verwende im Video an drei Stellen Clips aus Böhmermanns Sendung NEO Magazin Royal. Diese sind an den entsprechenden Stellen aber notwendig, und sind Gegenstand meiner Analyse und Interpretation. Damit sind sie rechtlich zulässig.
§ 51 UrhG Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
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einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Hier zeigt sich in Reinkultur, was Overblocking heißt: Das ZDF hat über die Youtube-Content-ID sämtliche Veröffentlichungen von Böhmermanns Video gesperrt. Die Content-ID vergleicht aber lediglich hoch geladene Videos mit den Inhalten in der Youtube -Datenbank von urheberrechtlich geschützten Werken. Sie kann selbstverständlich nicht prüfen, zu welchem Zweck Filmmaterial in einem Video genutzt wird.
Damit werden auch Youtube-Videos, die Filmmaterial durch legale Zitate oder gemäß der amerikanischen Fair use Regelung eingebunden haben, geblockt. Ich habe den Claim natürlich angefochten. Doch nach dem, was Foren und Fachkreise sagen, ist es wohl naiv zu glauben, dass das irgendeine Wirkung hat. Ich frage mich, was Youtuber machen, die keinen eigenen Blog haben, um die Inhalte dann zu veröffentlichen.
Update
Glücklicherweise ist das Video bei Youtube mittlerweile wieder frei geschaltet. Nachdem ich heute morgen folgende Twitter-Konversation mit einem ZDF-Mitarbeiter hatte:
Hallo @ZDF. Nochmal, wieso sperrt ihr mein #Youtube-Video? Alle Clips darin sind durch §51UrhG #Zitatrecht gedeckthttps://t.co/5dNoPa8Enq
— Thomas.Morus1478 (@ThomasMorus1478) 18. April 2016
@ThomasMorus1478 Das ZDF-Justitiariat hat das Video über die YouTube-Content-ID sperren lassen.
— ZDF (@ZDF) 18. April 2016
@ZDF Darf ich das so verstehen?: Das #ZDF hält das #Youtube Video auch nach menschlicher/juristischer Prüfung für rechtswidrig?
— Thomas.Morus1478 (@ThomasMorus1478) 18. April 2016
@ThomasMorus1478 Nein. Allerdings sind Inhalte, die wir für YouTube frei geben, an unsere Mediathek gekoppelt.
— ZDF (@ZDF) 18. April 2016
@ZDF Soll wahrscheinlich heißen: Wenn ein Video aus der #Mediathek gelöscht wird darf es auch auf #Youtube nicht mehr gezeigt werden.
— Thomas.Morus1478 (@ThomasMorus1478) 18. April 2016
@ThomasMorus1478 Genau.
— ZDF (@ZDF) 18. April 2016
@ZDF Tut mir leid aber das ist rechtswidrig.
— Thomas.Morus1478 (@ThomasMorus1478) 18. April 2016
@ZDF Die Veröffentlichung des urheberrechtlich geschützten Inhalts ist hier durch eine Schrankenregelung (#Zitatrecht) zulässig.
— Thomas.Morus1478 (@ThomasMorus1478) 18. April 2016
@ZDF Da kann man die Veröffentlichung rechtlich nicht einfach untersagen, weil man die Inhalte selbst nicht öffentlich vorhält
— Thomas.Morus1478 (@ThomasMorus1478) 18. April 2016
@ThomasMorus1478 Wir haben es weitergegeben. Unsere Rechtsabteilung schaut es sich an.
— ZDF (@ZDF) 18. April 2016
@ZDF Ok. Dankeschön.
— Thomas.Morus1478 (@ThomasMorus1478) 18. April 2016
Wenig später wurde der Copyright-Claim auf mein Youtube-Video fallen gelassen. Da muss ich im Nachhinein ein Lob an das ZDF-Team aussprechen. Das ging wirklich schnell. Das erste juristische Argument des ZDF-Twitter-Menschen war zwar zum lachen „Wenn etwas nicht in der Mediathek ist, darf es auch sonst niemand verwenden“. Aber die Rechtsabteilung hat ja dann offenbar eingesehen, dass die Video-Clips einwandfrei durch das Zitatrecht abgedeckt sind.