Das Urheberrecht ist für jeden, der sich nicht täglich damit beschäftigt, sehr schwer zu verstehen. Die Grundlagen sind für einen Normalsterblichen sehr unintuitiv. Und selbst wenn man die groben Linien verstanden hat, kommt man bei fast jedem Fall in unübersichtliche Details. Es ist schwer da eine rote Linie finden.
Was ist eigentlich ein Werk? Wann ist das Ergebnis von kreativem Schaffen urheberrechtlich geschützt? Und welche Rechte hat ein Urheber/Künstler, wenn er ein Werk geschaffen hat? In Zeiten sozialer Netzwerke, teilen wir alle täglich Inhalte. Die Frage, wann, ob und wie wir digitale Inhalte weiter verbreiten dürfen ist deswegen zur Kernfrage geworden. Deshalb habe ich einige Ressourcen für den Einstieg zusammen gestellt:
In einem Einführungsartikel für Utopianreflections.net habe ich einmal eine Einführung geschrieben:
Eine noch ausführlichere Einführung folgt in absehbarer Zeit auf diesem Blog.
Bildrechte
Mit der häufigste Fall, in dem das Urheberrecht zum tragen kommt, ist wenn Bilder rechtswidrig verwendet wurden. Thomas Schwenke und Markus Richter sind diesem Beispiel in der allerersten Folge ihres Podcasts Rechtsbelehrung nachgegangen:
Einführungsvortrag: Urheberrecht
In seinem Einführungsvortrag für Youtuber umreißt auch Christian Solmecke das Thema Urheberrecht.
Ein ausführliches PDF über „Urheberrecht im Alltag“ hat die Bundeszentrale für politische Bildung zusammen gestellt.
Urheberrecht bei Facebook
Sehr schwierig ist das Verhältnis von Urheberrecht und Sozialen Netzwerken. Welche Schwierigkeiten bei der Verwendung urheberrechtlich geschützter Materialien bei Facebook auftreten können, klärt Carsten Ulbricht im Interview:
Wann darf ich Musik verwenden?
Die Frage, wann ich geschützte Musik zB. in Youtube-Videos verwenden darf, treibt viele Menschen um. Dr. Till Kreutzer von irights.info hat das Thema im ZDF-Interview mit Wiso aufgegriffen:
Außerdem hat irights eine umfangreiche FAQ zum Thema Musik auf ihrer Seite angelegt.
Kritik
Historiker und Rechtsblogger Klaus Graf hat das Urheberrecht immer wieder einer harschen Kritik unterzogen. Einen ausführlichen Kommentar zum Urheberrechtsgesetz hat er in seiner Urheberrechtsfibel vorgelegt.
Aktuelle Informationen zur aktuellen Urheberrechtsrechtsprechung gibt in den aktuellen Wochenrückblicken auf Thomas hat Recht.